6.1.1.5.Arbeitsrecht für Obdachlose

10.10.2023 07:55
#1
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Die Allgemeinen Menschenrechte sichern einem jeden Menschen in Artikel 23 Absatz 1 das Recht auf Arbeit zu:

Artikel 23
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.»


Dieses Recht wird im Bezug auf Obdachlose, aber auch EU-Zuwanderer oftmals nicht anerkannt.

Wir fordern, um die Chancengleichheit herzustellen die Umsetzung eines Projekts Arbeitswelt.

Alleine kann ich nur verlieren, aber gemeinsam sind wir stark.
Wer mehr über mich erfahren will, dem empfehle ich meine Bücher

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