Der Kampf um Gerechtigkeit!
28.11.2023 07:07

Warum es in unserer Gesellschaft in Wahrheit leider niemals wirklich um Leistung geht!

Quelle: Die Templer

Was ich denn eigentlich unter dem Kampf für Gerechtigkeit verstehen würde? Das hat mich gestern einer gefragt und ich habe ihm, weil man ja wieder einmal unsere Version in der Wien Geschichte über OM-Pastor Hans-Georg Peitl, zweifelsfrei ein Wiener Original, bisher nicht bestätigt hat, geantwortet:

Das Leistungen gleich betrachtet werden.

Ich weiß nicht, ob Euch das schon einmal aufgefallen ist, aber:

Da gibt es Menschen, die schreiben ein Buch. Und weil sie einen Schieber haben, der richtigen Partei angehören, sind sie plötzlich die ganz Großen. Die gefeierten Menschen. Gestalten die Gesellschaft. Nur weil sie in Buch geschrieben haben. Nein. Weil sie einen Schieber hatten.

Und da gibt es andere, die schreiben nachweislich 107 Bücher. Treten zu 3 Wahlen als Kandidaten an. Haben im Sozialbereich mehrere Petitionen durchgeführt. Die Welt also tatsächlich positiv verändert. Und die Allgemeinheit fragt sich doch, wer diese sind. So wie OM-Pastor Hans-Georg Peitl. Weil sie keinen Schieber haben.

Vielleicht einem anderen politischen System angehören. So wie in seinem Fall dem Alten Österreich. Ein politisches System befürworten, dass heute eben nicht mehr an der Macht ist. So das Leistungen von Menschen dieser Weltanschauung unerwünscht sind.

Man nicht Artikel 18 und 19 der allgemeinen Menschenrechte gelten lässt, sondern sich denkt:

Wenn dieser Mensch nun eine Leistung erbringt, dann werden sich die Menschen fragen, was an deren politischen System, zum Beispiel konstitutionelle Monarchie, so schlecht ist. Besser wir würgen die Leistung ab.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.


Grund genug, warum wertvolle Gedanken in unserer Gesellschaft verloren gehen. Weil die derzeitigen Machthaber einfach nicht nach der größten Leistung suchen, sondern nur nach den Leistungsträgern, die ihren politischen Gedanken teilen.

Glaubst Du nicht?

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    28.11.2023 07:07:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 28.11.2023 07:08
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