3.6.10.2.6. Verleihung des Maria Theresienordens an General Viktor Weber von Webenau

12.06.2023 10:45 (zuletzt bearbeitet: 12.06.2023 10:57)
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Mit dem 8.Jänner 1916 erhielt General Viktor Weber von Webenau den Maria Theresien Orden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_...ten_Weltkrieges

Der Maria Theresienorden war die höchste Auszeichnung der Habsburgermonarchie:

https://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A...Theresien-Orden

Bedeutung:
Für Untertanen der von den Habsburgern regierten Länder war mit der Zuerkennung des Ritterkreuzes des Militär-Maria-Theresien-Ordens bis 1895 die automatische Erhebung in den Ritterstand (mit dem Titel „Ritter von“) verbunden,[4] zudem hatten Ordensträger das Recht, um die Erhebung in den erblichen Herrenstand (in Österreich als Freiherr, in Ungarn als Baron) unter Ausschluss der sonst üblichen Gebühren und Taxen anzusuchen.[5][6] Die Zuerkennung des Großkreuzes brachte bis 1895 den Anspruch auf Erhebung in den erblichen Freiherrenstand[5] sowie den Geheimratstitel mit der Anrede „Exzellenz“ und Mitgliedschaft im Hofstaat ein. Durch eine kaiserliche Verordnung vom 8. März 1895 wurden die Ordensstatuten geändert, so dass inländischen Bürgern ab Aufnahme in den Orden automatisch nur mehr der einfache österreichische bzw. ungarische Adelsstand zustand;[7] die taxfreie Erhebung zum erblichen österreichischen Freiherrn bzw. ungarischen Baron konnten Ordensträger hingegen bis 1918 beanspruchen.[8]

Alle Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens waren grundsätzlich hoffähig. Als Großmeister des Ordens fungierte der jeweilige „allerhöchste Kriegsherr“, also der regierende Monarch.

Die Verleihung des Maria-Theresien-Ordens war mit einer Pension verbunden, wobei die Witwen der Ordensträger auf Lebenszeit die Hälfte des ursprünglichen Betrages erhielten. Von den Inländern erhielten die 20 ältesten Großkreuze je 1.500 Gulden, die Kommandeure je 600 Gulden, von den Rittern die 100 ältesten je 600 Gulden, die 100 zweitältesten je 400 Gulden jährliche Pension. Die Pensionen wurden auch nach dem Ende der Monarchie in Österreich sowohl von der 1. wie auch 2. Republik weiterbezahlt. Auszahlende Stelle in der 2. Republik war das Bundesministerium für Landesverteidigung.

Mit dem Tode des Inhabers waren die Insignien rückgabepflichtig und werden im Sinne des Allerhöchsten Befehlschreibens vom 11. Februar 1886 im k. u. k. Heeresmuseum in Wien aufbewahrt.

Bei gerichtlich angeordneter Entlassung aus dem Offizierskorps wurde das Ordensmitglied sowohl der Ordensmitgliedschaft als der damit verbundenen Pension verlustig.

Alleine kann ich nur verlieren, aber gemeinsam sind wir stark.
Wer mehr über mich erfahren will, dem empfehle ich meine Bücher


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