6.4.3.Reformation des Wahl- und Petitionsrechtes

15.09.2023 08:25 (zuletzt bearbeitet: 10.11.2023 08:51)
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Das sollte man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen:

Während AuslandsösterreicherInnen, die hier in Österreich keinen Wohnsitz haben, ohne Probleme bei den Wahlen in Österreich teilnehmen können, können dies UnternehmerInnen, die ihr Unternehmen seit 20 Jahren in Österreich haben, zweifelsfrei ihren Lebensmittelpunkt also in Österreich haben, nicht.

Können es nicht, weil sie von der Staatsbürgerschaft einem anderen Staat, oder sogar EU-Staat angehören.

Können hier sesshafte Obdachlose nicht wählen, weil man von ihnen erwarten würde von Vorarlberg bis nach Wien zu reisen, um sich in die Wählerevidenz eintragen zu lassen.

Können hier Klein- und Mittelunternehmer, selbst dann, wenn es genau um Anliegen in ihrer eigenen Unternehmensgegend Petitionen nicht mit unterschreiben, weil sie nicht in Wien, sondern dem naheliegenden Niederösterreich oder Burgenland wohnen. Am Abend nach Hause fahren.

So das häufig genau diejenigen, die es selbst betrifft, nicht an Entscheidungen, welche für sie selbst wichtig wären, mitwirken können.

Unserer Meinung nach ein Mangel an Demokratie.

Alleine kann ich nur verlieren, aber gemeinsam sind wir stark.
Wer mehr über mich erfahren will, dem empfehle ich meine Bücher

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