Geschäftsschädigend oder nicht?
17.09.2026 07:06

Irgendwann wollte ich es genau wissen: Können jene Menschen, die uns immer wieder erklären, KI-Musik sei seelenlos, überhaupt erkennen, ob ein Lied mit oder ohne KI entstanden ist?

von Hans-Georg Peitl

Irgendwann wollte ich es genau wissen: Können jene Menschen, die uns immer wieder erklären, KI-Musik sei seelenlos, überhaupt erkennen, ob ein Lied mit oder ohne KI entstanden ist?

Vor drei Monaten fasste ich deshalb einen Entschluss:

Wir gehen nach Haskovo. Dort stehen uns die benötigten Instrumente zur Verfügung. Wir nehmen eine Nummer im Studio mit realen Mitwirkenden auf – und danach warten wir ab, was unsere Kritiker dazu sagen.

Diesmal verrieten wir ihnen nicht, dass wir bei der Aufnahme auf KI verzichtet hatten.

Das Ergebnis war bemerkenswert.

Ausgerechnet jene angeblichen Tontechniker, die immer wieder behaupten, unsere KI-Musik sofort an ihrer „Seelenlosigkeit“ zu erkennen, erklärten nun auch eine Liveaufnahme für seelenlos. Sie müsse mit KI hergestellt worden sein.

Damit war unser Versuch gelungen.

Diese Kritiker konnten offenbar nicht zuverlässig zwischen live eingesungenem Gesang und einer KI-Stimme unterscheiden. Sie hörten nicht zuerst die Musik und gelangten anschließend zu einem technischen Urteil. Stattdessen stand ihr Urteil anscheinend bereits vorher fest:

Wenn ihnen eine Produktion von uns nicht gefällt, wird sie einfach zur KI-Musik erklärt.

„Das ist KI“ wird damit zum Totschlagargument. Man muss sich nicht mehr mit Komposition, Arrangement, Gesang oder Aussage beschäftigen. Ein einziges Etikett soll genügen, um das gesamte Werk abzuwerten.

Wann wird Kritik zur Falschbehauptung?

Selbstverständlich darf jeder Mensch sagen:

Dieses Lied gefällt mir nicht.

Auch die Aussage

Für mich klingt diese Musik seelenlos

ist zunächst ein persönliches Werturteil.

Etwas anderes ist jedoch die bestimmte Behauptung:

Diese Aufnahme wurde von einer KI gesungen.

Ob eine Stimme live aufgenommen oder künstlich erzeugt wurde, ist keine reine Geschmacksfrage. Es handelt sich um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung.

Wenn jemand eine nachweislich menschliche Aufnahme öffentlich als KI-Produkt bezeichnet und dieses Etikett zugleich benutzt, um ihr angeblich mindere Qualität oder fehlenden künstlerischen Wert zuzuschreiben, stellt sich deshalb eine ernsthafte Frage:

Kann eine solche falsche Behauptung geschäftsschädigend sein?

Das Etikett beeinflusst den wirtschaftlichen Wert

Wir veröffentlichen Musik nicht nur als Hobby. Unsere Produktionen erscheinen auf Streamingdiensten sowie auf CDs und Vinyl. Sie sind das Ergebnis künstlerischer und wirtschaftlicher Arbeit.

Wer öffentlich erklärt, unsere Sänger hätten gar nicht gesungen oder eine Liveaufnahme sei in Wahrheit vollständig künstlich erzeugt worden, kann damit das Vertrauen möglicher Hörer, Käufer, Veranstalter und Geschäftspartner beeinträchtigen.

Das bedeutet nicht, dass jede falsche Einschätzung automatisch eine Straftat darstellt. Zwischen einer persönlichen Meinung, einem Irrtum und einer bewusst oder fahrlässig verbreiteten falschen Tatsachenbehauptung bestehen rechtlich erhebliche Unterschiede.

Doch eines sollte ebenso klar sein:

Kritik ist erlaubt. Eine falsche Entstehungsgeschichte als Tatsache zu verbreiten, ist keine bloße Musikkritik mehr.

Unser Versuch hat das eigentliche Problem sichtbar gemacht

Wir selbst halten KI-Musik keineswegs grundsätzlich für minderwertig. Im Gegenteil: Wir arbeiten offen mit modernen Werkzeugen und stehen zu dieser Arbeitsweise.

Gerade deshalb wollten wir wissen, ob die behauptete „Seelenlosigkeit“ tatsächlich hörbar ist.

Das Ergebnis spricht für sich:

Sobald bestimmte Kritiker glaubten, ein Lied stamme von uns, erklärten sie sogar menschlichen Livegesang zur KI. Sie erkannten keinen technischen Unterschied. Sie wiederholten lediglich ihr bekanntes Urteil.

Damit liegt die angeblich fehlende Seele möglicherweise überhaupt nicht in der Musik.

Vielleicht entsteht sie erst im Kopf des Kritikers, sobald er das Wort „KI“ hört.

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    17.09.2026 07:06:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 17.09.2026 07:16
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