Ist ein Erklärung ein Vertrag?
03.08.2026 05:41

Juristisch vielleicht nicht, aber politisch dennoch bindend

von Hans-Georg Peitl

Heute diskutieren wir auf dem Rücken der Obdachlosen darüber, ob es sich bei der EPOCH um eine bloße Absichtserklärung oder um eine verbindliche Verpflichtung handelt – schließlich trägt das Dokument den Titel „Erklärung von Lissabon“.

Dabei wird oft übersehen, dass politische Erklärungen etwas anderes sind als private Absichtserklärungen.

Eine politische Erklärung ist zwar nicht automatisch ein Vertrag im juristischen Sinn. Sie ist jedoch weit mehr als eine unverbindliche Meinungsäußerung. Sie wird von den beteiligten Staaten und Institutionen unterzeichnet, öffentlich verkündet und bringt den gemeinsamen politischen Willen zum Ausdruck. Wer sie unterschreibt, übernimmt dafür auch politische Verantwortung.

Genau das geschah mit der Erklärung von Lissabon 2021.

In ihr wurde die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (EPOCH) verankert. Die Unterzeichner bekannten sich damit öffentlich zu dem Ziel, Obdachlosigkeit in Europa wirksam zu bekämpfen.

Deshalb fällt es mir schwer nachzuvollziehen, wenn heute behauptet wird, diese Erklärung sei zwar unterschrieben worden, entfalte aber keinerlei verbindliche Wirkung.

Rechtlich mag sie kein Vertrag sein. Politisch ist sie jedoch eine klare Selbstverpflichtung. Wer sie unterzeichnet hat, sollte sich auch an ihren Zielen messen lassen.

Wie seht ihr das?

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    03.08.2026 05:41:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 03.08.2026 05:43
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