Verbote, die es in Wahrheit gar nicht gibt?
30.07.2026 06:19

Immer wieder fällt mir auf, wie häufig im Internet behauptet wird, etwas sei verboten – obwohl sich bei genauerem Hinsehen herausstellt, dass es dafür gar keine gesetzliche Grundlage gibt.

von Hans-Georg Peitl

Ein typisches Beispiel ist der Alkohol. Immer wieder wird so getan, als wäre Alkohol im Christentum grundsätzlich verboten. Tatsächlich kennt die Bibel ein solches Verbot nicht. Jesus selbst trank Wein und sagte beim letzten Abendmahl:

„Ich sage euch: Ich werde von nun an nicht mehr von diesem Gewächs des Weinstocks trinken bis an den Tag, an dem ich aufs Neue davon trinken werde mit euch in meines Vaters Reich.“ (Matthäus 26,29)

Die Bibel warnt vor Trunkenheit und Maßlosigkeit, nicht aber vor dem Genuss von Wein an sich. Dass einzelne christliche Gemeinschaften freiwillig auf Alkohol verzichten, ist ihre Entscheidung – daraus wird jedoch kein allgemeines biblisches Verbot.

Dasselbe Phänomen begegnet einem auch in rechtlichen Diskussionen. Immer wieder wird behauptet, bestimmte politische Ansichten, Vereinsstrukturen oder organisatorische Abläufe seien gesetzeswidrig. Fragt man jedoch nach dem konkreten Gesetz, bleibt die Antwort häufig aus.

In Österreich gilt der Grundsatz: Was nicht gesetzlich verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt. Natürlich gibt es Strafgesetze und klare Grenzen. Wer gegen diese verstößt, muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Ebenso selbstverständlich ist aber, dass man anderen keine Gesetzesverstöße unterstellen sollte, ohne dafür eine belastbare rechtliche Grundlage zu haben.

Das betrifft beispielsweise auch Vereine. Dass Vorstandsmitglieder für ihren Aufwand entschädigt werden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Vereins bezahlt werden, ist nicht automatisch rechtswidrig. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, die Statuten und – soweit relevant – steuerrechtliche Vorschriften. Allein die Tatsache, dass Geld fließt, macht noch keinen Rechtsverstoß.

Genau hier liegt das eigentliche Problem: Normale und rechtmäßige Vorgänge werden manchmal so dargestellt, als seien sie kriminell. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit ein falsches Bild. Menschen beginnen, etwas für verboten zu halten, obwohl es das in Wirklichkeit gar nicht ist.

Deshalb sollte man sich angewöhnen, bei Behauptungen immer dieselbe Frage zu stellen:

Welches Gesetz soll das genau verbieten?

Wer diese Frage beantwortet, trägt zu einer sachlichen Diskussion bei. Wer sie nicht beantworten kann, sollte vorsichtig sein, anderen Rechtsverstöße zu unterstellen.

Eine freie Gesellschaft lebt nicht von Gerüchten oder Vermutungen, sondern vom Rechtsstaat. Und zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass nur das als verboten gilt, was tatsächlich durch Gesetze verboten ist – und nicht das, was einzelne Menschen dafür halten.

Wenn du möchtest, kann ich den Artikel auch noch etwas pointierter oder stärker als Meinungsbeitrag für das Forum formulieren.

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    30.07.2026 06:19:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 30.07.2026 06:20
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