Rechtsstreit mit dem Standard
30.05.2026 07:25Nachdem man angesichts meiner Bewerbung als ORF-Generaldirektor wieder einmal den von Fehlern strotzenden Artikel aus dem Jahr 2011 präsentierte ist nun der Beschluss fix: Wir klagen den Standard auf 15 Jahre Geschäftsschädigung
von Hans-Georg Peitl
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Artikel „Demo: Templerritter mit Neonazi-Unterstützung“ vom 21.10.2011 werden über meine Person mehrere Aussagen getroffen bzw. Eindrücke vermittelt, die aus meiner Sicht objektiv unrichtig sind und bis heute geeignet sind, meinen Ruf und meine berufliche Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Ich fordere Sie daher auf, die nachfolgenden Punkte zu überprüfen, richtigzustellen und die notwendigen Schritte zum Widerruf bzw. zur Korrektur einzuleiten.
Darstellung einer Nähe zu Neonazis bzw. rechtsradikalen Gruppierungen
Der Artikel vermittelt nach meinem Verständnis den Eindruck, ich hätte Verbindungen zu rechtsradikalen Gruppierungen unterhalten oder diesen bewusst eine Plattform geboten.
Bereits 2011 stellte jedoch die Bundespolizeidirektion Wien öffentlich klar, dass keine rechtsradikale Kundgebung angemeldet war, dass eine Distanzierung von entsprechenden Gruppierungen erfolgte und die Anmeldung gerade deshalb zurückgezogen wurde, um solchen Gruppierungen keine Bühne zu bieten.
Diese öffentlich dokumentierte Distanzierung findet im Gesamteindruck des Artikels aus meiner Sicht keine ausreichende Berücksichtigung.
Behauptung eines Hausverbots im Parlament
Im Artikel wird behauptet:
„Im Parlament hat er jedenfalls Hausverbot.“
Diese Aussage ist nach meiner Kenntnis objektiv unrichtig. Ein Hausverbot im Parlament bestand nicht.
Ich ersuche daher um Offenlegung der Quelle dieser Behauptung bzw. um entsprechende Korrektur.
Behaupteter Aufruf zur Lynchjustiz
Im Artikel wird ausgeführt, es sei „zur Lynchjustiz“ aufgerufen worden.
Diese Darstellung weise ich ausdrücklich zurück.
Der damalige Kontext bezog sich nach meiner Erinnerung auf strafrechtliche Verantwortung und Anklage, nicht auf einen Gewaltaufruf. Die Einordnung als „Lynchjustiz“ stellt aus meiner Sicht eine unzutreffende Interpretation des damaligen Materials dar.
Da der Artikel bis heute online abrufbar und über Suchmaschinen auffindbar ist, wirken diese Aussagen fortdauernd reputationsschädigend.
Ich ersuche daher um schriftliche Stellungnahme, Überprüfung der angeführten Punkte und Mitteilung, welche Maßnahmen Ihrerseits vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Peitl
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Kommentare
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