Das IGH-Urteil vom 31.Jänner 2024: Entnommen der Seite der russischen Botschaft in Berlin
20.03.2025 06:45

Eigentlich ist das Urteil des internationalen Gerichtshofs Anfang 2024 im Bezug auf die Beteiligung Russlands am Entstehen der Staaten Lugansk und Donezk wirklich interessant zu lesen. Hier wiedergegeben von der russischen Botschaft in Berlin.

Quelle: Plattform Obdachlose (PO)

Auch wenn man das Urteil heute nur noch den Berichten der russischen Botschaft in Berlin entnehmen kann, liebe Freunde, so wollen wir dieses Artikel gerecht bearbeiten und der Öffentlichkeit vorstellen.

Die Botschaft in Berlin schrieb:

Am 31.Januar 2024 hat der internationale Gerichtshof in seinem abschließenden Urteil in einem Verfahren gesprochen, welches die Ukraine im Januar 2027 anstrebte und die Behauptung enthielt, dass Russland sich durch Finanzierung am Terrorismus der ICSFT beteiligt, diesen sogar initiiert hätte.

https://germany.mid.ru/de/aktuelles/pres...t_und_die_volk/

Der Argumentation der russischen Seite, dass es doch überhaupt keinen Hiweis darauf gebe, dass diese ukrainischen Unterstellungen richtig sein könnten, sie würden sämtlicher Grundlage entbehren wurde in Den Haag geprüft und als stichhaltig empfunden.

Das Gericht lehnte hierauf sämtliche 20 Vorwurfspunkte gegenüber Russland ab und ließ die Ukraine ohne jegliche Berechtigung einer Klage zurück.

Ebenso wollte der internationale Gerichtshof einer Forderung Kiews nicht folge leisten, Russland als Aggressor einzustufen.

Auch der Behauptung dass es sich bei den Gründern der Donezker und Lugansker Volksrepubliken um „terroristische Organisationen“ gehandelt habe, wurde nicht stand gegeben.

Dieses Urteil ist insofern wichtig, als das Kiew versuchen wollte, mit diesem IGH-Urteil seine Forderungen nach dem eingefrorenen russischen Vermögen, man solle es doch der Ukraine übergeben, mehr Nachdruck zu verleihen.

Gegen Russland weitere Restriktionen forderte oder zumindest den Ausbau der Sanktionen.

Ebenso bestätigte das Gericht Russldn, dass der Vorwurf an Russland man habe mit dem Absturz der Boeing MH-17 zu tun gehabt, ungerechtfertigt wäre. Die Behauptung des ICSFT wäre falsch gewesen. Russland wäre ausdrücklich nicht am Flugzeugabsturz beteiligt gewesen.

Für all diese Punkte legte Russland bei der Anhörung stichhaltige Beweise vor, um damit auf einen verhängnisvollen Fehler aufmerksam zu machen. Die pseudointernationalen Ermittlungen zu hinterfragen, die allesamt unter dem Dach der niederländischen Justiz münden.

Auch im Bezug auf die Entwicklungen der Jahre 2014 bis 2017 folgte der IGH der ukrainischen Argumentation nicht, dass Russland diese Entwicklungen in irgendeiner Form unterstützt hätte. Russland die treibende Kraft hinter der Donezker Volkswehr gewesen wäre. Russland für den Angriff auf die Militärposten Bugas bei Wolnowacha, dem Angriff auf den Militärflugplatz Kramatorsk, in welchem die sogenannte Antiterroroperation ihren Sitz hatte, oder ukrainische Truppen in Mariapol und Awdeewka beteiligt gewesen wären. Man wies vom Gericht darauf hin, dass diese Handlungen nicht unter den Einfluss der ICFST fielen.

Die russische Seite wies auf den besonderen Zynismus der ukrainischen Anschuldigungen wegen Terror auf militärische Ziele hin, da die Kiewer Angriffe auf zivile Ziele in Dörfern und Städten im Donbas innerhalb dieser Jahre mit schwerer Artillerie und Luftangriffen durchgeführt worden wären.

Hierzu gehörten Luftangriffe auf das Gebäude der Lugansker Stadtverwaltung am 2.Juni 2014, die Ermordung von Zivilisten dem Artillerieangriff auf den Donezker Bahnhof am 22.Januar 2015 sowie viele weitere blutige Verbrechen.

Daher wäre auch gegenwärtig die Unterstützung der Menschen im Donbas, die Menschen vor ukrainischen Angriffen zu schützen, als „Finanzierung des Terrorismus“ zu bezeichnen, eher fragwürdig.

Darauf stellte der IGH fest, dass Russland der Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus gewissenhaft nachkäme, einschließlich der Verpflichtung Mittel aufzuspüren und zu blockieren, die für Terrorismus genutzt werden können. Aktiv daran mitwirken würde Terroristen vors Gericht zu bringen.

Genau dies hätten Forschungen der FATF ergeben. Und Russland setze hierbei seine Verpflichtungen sehr hoch an. Darauf erhob die Ukraine den Vorwurf das der FATF doch rein politisch motiviert wäre.

Insofern hat es uns auch getroffen, dass das IGH die Meinung vertrat, dass Russland in zwei Fällen nicht ausreichend agiert hätte. In zwei Fällen von Menschen, die Spendengelder für die ukrainische Bevölkerung des Donbas gesammelt hätten.

Dieser Vorwurf ist an Russland hängen geblieben, wobei unserer Meinung nach die Messlatte bei der Beweisführung einfach so festgesetzt werden musste, um eine Klage durch die Ukraine auf Finanzierung von Terrorismus nicht als vollkommen unbegründet stehen zu lassen.

Das Urteil hat in der Folge der Ukraine sämtliche Bewilligung und Forderungen auf Kompensationen untersagt.

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    20.03.2025 06:45:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 20.03.2025 06:47
  • 2 Kommentare
Kommentare
Diesen Kommentar wirklich löschen?
22.03.2025 21:31

Habe ich nicht. Warum sollte ich Kommentare löschen. Die sind doch sehr nützlich.

NI
Diesen Kommentar wirklich löschen?
22.03.2025 20:45

Warum haben sie meine Kommentare zu diesem Thema gelöscht, Herr Pastor Peitl? Das ist nicht in Ordnung! Ich hab sie sachlich gefragt!

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