Ist Putin ein Kriegsverbrecher, oder sollte die Unschuldsvermutung gelten?
25.09.2024 05:52

Es ist immer wieder erstaunlich, liebe Freunde, wie häufig doch die allgemeinen Menschenrechte ignoriert werden, wenn man jemand Negatives nachsagen will.

Quelle: Plattform Obdachlose (PO)

Gestern habe ich mich einmal entschlossen, liebe Freunde, ganz provokant die Frage in den Raum zu stellen, was eigentlich so verwerflich daran wäre, Putin, Orban, Trump oder Erdogan Fan zu sein. Sich also an anderen Politikern zu orientieren.

Und es war auffallend, dass sich die Beantworter auf gutefrage.net ausschließlich auf Putin festhielten. Nun, von dem könne man auf keinen Fall ein Fan sein. Dies wäre ein Massenmörder. Dies wäre ein Kriegsverbrecher.

Und genau da wird es für mich immer wieder ein Punkt für den Kampf der Gerechtigkeit. Denn: Den Haag hat alle Vorwürfe, auch den Angriffskrieg geprüft. Dann als nichtig empfunden. Bis auf einen: Die Kindesentführung. Die könnte man anklagen. Auch wenn das Urteil auch da noch nicht feststeht.

Wegen dieser wird Putin gesucht. Niemand möchte ihn, man hat es gerade wieder an der Mongolei gesehen, an Den Haag ausliefern. Ganz im Gegenteil, es gibt weltweit zahlreiche Forderungen anderer Politiker, den Fahndungsbefehl zurückzunehmen. Aber:

Selbst wenn man ihn festnehmen würde, würde er an Den Haag ausgeliefert und angeklagt. Dann wäre er noch immer nicht verurteilt. Sondern ob er verurteilt würde, würde eine Verhandlung zeigen. Schuldig oder nicht schuldig?

So das meiner Meinung nach die allgemeinen Menschenrechte, bestimmen würden, dass Putin bis zu einer Verurteilung als unschuldig gelten müsste.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
1. Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Mir ist daher unklar, warum man gleichgültig wo im Web man derzeit Menschenrechtsverletzungen gegenüber Putin findet, ohne das das irgendwo geahndet wird.

Findet Ihr nicht?

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    25.09.2024 05:52:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 25.09.2024 07:57
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